Heilpraktik

Liebe Patient:innen, liebe Sportler:innen,

ich freue mich, Sie über ein neues Zusatzangebot im TZK informieren zu können.

Durch die Zertifizierung zur Heilpraktikerin (Physiotherapie) und die Zulassung durch das zuständige Gesundheitsamt Düsseldorf ist es mir möglich, Patient:innen auch ohne ärztliches Rezept zu untersuchen und  physiotherapeutisch zu behandeln.

Daher haben Sie nun die Möglichkeit physiotherapeutische Behandlungen in Anspruch zu nehmen, ohne vorher einen Arzt/eine Ärztin aufsuchen zu müssen. Diagnose und Therapie bei Beschwerden des Bewegungsapparates finden unter einem Dach statt.

Damit kann das Konzept des TZK noch besser umgesetzt werden:

Umfangreiche Begleitung mit präventiven, therapeutischen und rehabilitativen Maßnahmen mit dem Ziel der nachhaltigen Beschwerdelinderung durch individuelle und effektive Gestaltung der Therapie.

Bei unklarer Diagnose und/ oder Kontraindikationen werden Sie als Patient:in umgehend an eine entsprechen Fachärztin/ einen entsprechenden Facharzt zur weiteren Abklärung weitergeleitet.

Was sind Ihre Vorteile?

  • Behandlung ohne ärztliche Verordnung mit ausführlicher Anamnese, Befunderhebung und Diagnosestellung
  • Möglichkeit von individuell abgestimmten Therapieformen ohne Reglementierung von Zeit- und Frequenzangaben
  • Keine langen Wartezeiten auf einen fachärztlichen Temin
  • Ärztlich verordnete Therapien können mit sinnvollen Behandlungen ergänzt werden

Wer bezahlt die Behandlung?

  • Für Privatpatient:innen ohne Rezept

Meine Behandlung als Heilpraktikerin wird Ihnen privat nach der GebüH (Gebührenordnung des Heilpraktikers) in Rechnung gestellt und kann bei privaten Krankenversicherungen (auch privaten Zusatzversicherungen) geltend gemacht werden (sofern in ihrem Vertrag Heilpraktikerleistungen erstattungsfähig sind). Die Therapie und somit auch die Preise werden aus verschiedenen Leistungsziffern zusammengesetzt, welche aus Ihrer individuellen Untersuchung, wenn indiziert auch aus der Behandlung, hervorgehen und beim Erstgespräch vereinbart werden.

  • Für Privatpatient:innen mit Rezept

Liegt ein Privatrezept über physiotherapeutische Leistungen vor, erfolgt die Abrechnung wie bisher nach den von uns festgesetzten Preisen für Privatpatient:innen, die sich an der Gebührenordnung für Therapeuten (GebüTH) orientieren. Als Heilpaktikerin (Physiotherapie) kann ich Ihnen ein Privatrezept ausstellen. Damit sind Sie nicht an bestimmte Therapeut:innen gebunden.

  • Für gesetzlich Versicherte

Die gesetzlichen Krankenkassen sind weitgehend vom Gesetz auf die Leistungen von Ärzten beschränkt, was dazu führt, dass unsere Leistungen häufig nicht übernommen werden. Manche Krankenkassen gewähren den Versicherten Boni, die sie auch für Leistungen von Heilpraktikern in Anspruch nehmen können. Auch bieten viele Krankenkassen zusätzliche Leistungen über einen geringen monatlichen Zusatzbeitrag an. Das ist vor allem dann interessant, wenn Sie längerfristig Therapie in Anspruch nehmen müssen.

  • Für Selbstzahler ohne Rezept

Durch die Zusatzqualifikation zur Heilpraktikerin (Physiotherapie) kann jede/r Patient:in mit Beschwerden des Bewegungsapparates als Selbstzahler:in einen Termin bei uns vereinbaren.

Sie erhalten dann lediglich eine Rechnung/Quittung über die gezahlten Leistungen. Am Ende des Jahres können Sie damit versuchen, die Heilpraktikerleisung als außergewöhnliche Belastung von der Steuer abzuziehen.

Erkundigen Sie sich vorab bei Ihrer Krankenkasse über Ihre Möglichkeiten.

Preise

Das Honorar für die Behandlung berechnet sich nach den geleisteten Heilmitteln und dem Zeitaufwand. Grundlage hierfür ist das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker:innen (GebüH) und die Gebührenübersicht für Therapeut:innen (GebüTh).

Grundsätzlich müssen Sie mit 40 bis 50€ je 30 Minuten und 80 bis 110€ je 60 Minuten rechnen. Die genauen Preise werden in der Patientenvereinbarung besprochen.

Für den einstündigen Aufnahmetermin mit Untersuchung und Aufstellung eines Behandlungsplans werden Ihnen 100 € berechnet.

Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Folgende physiotherapeutischen Leistungen mit entsprechender Qualifikation werden im TZK angeboten:

Krankengymnastik

Manuelle Therapie incl. FDM, Triggerpunktbehandlung v.a. bei Schmerzpatienten

Krankengymnastik ZNS (Bobath, PNF) bei neurologischen Erkrankungen

Krankengymnastik am Gerät

Manuelle Lymphdrainage

Kinesiotpe

Behandlung von CMD

Klassische Massagetherapie

Wärme-und Kältebehandlungen

Ultraschall

Schlingentisch

Hausbesuche….